Um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes gerecht zu werden, müssen Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser,
Arztpraxen, Pflegeheime) dafür sorgen, dass übertragbare Krankheiten nicht verbreitet werden. Um dies zu erreichen, werden unterschiedliche Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
angewendet. Diese vorbeugenden Maßnahmen sollen Patienten, Personal und Besucher vor pathogenen Mikroorganismen schützen.
Zur Überprüfung der Effizienz der eingesetzten Maßnahmen werden durch unser Labor verschiedene Hygieneuntersuchungen nach den Anforderungen der
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts durchgeführt:
Für diese Untersuchungen wurde unser Labor von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert.