GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH
                GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH 

August 2023

Neue Trinkwasserverordnung am 24.6.2023             in Kraft getreten

Damit werden wichtige europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Unter Anderem wurde die Liste der zu überwachenden Parameter aktualisiert und erweitert.

 

Bei Fragen dazu steht Ihnen der Niederlassungsleiter Herr Andreas Raab zur Verfügung.

April 2023

Neue Trinkwasserverordnung – wir sind bereit

2021 wurde mit der EU Trinkwasserrichtlinie der Grundstein für die neue deutsche Trinkwasserverordnung gelegt. Die Umsetzung in nationales Recht soll im Frühjahr 2023, also in den nächsten Tagen, erfolgen und stellt die Wasserversorger vor einige Herausforderungen und Neuerungen:

Für einige Schwermetalle (Blei, Arsen und Chrom) gelten zukünftig strengere Grenzwerte.

Neue Parameter wie Microcystin LR, Bisphenol A und 20 verschiedene Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS, werden untersuchungspflichtig und mit Grenzwerten belegt.

Unser Institut ist gut vorbereitet und kann seine Kunden umfassend analytisch unterstützen. Alle in der Trinkwasserkontrolle geforderten neuen Parameter  der EU Trinkwasserrichtlinie, später deutsche Trinkwasserverordnung, können wir bereits jetzt mit der entsprechenden Nachweisempfindlichkeit analysieren. Selbstverständlich sind die dazugehörigen Analysenverfahren akkreditiert.

 

Für Fragen steht der Niederlassungsleiter Herr Andreas Raab zur Verfügung.

April 2022

IWU-Team spendet für die Ukraine

Die Mitarbeiter der IWU Luisenthal haben für einen Hilfstransport in die Ukraine zusammengelegt. Der „Verein zur Förderung der griechisch-katholischen Gemeinde Thüringens e.V.“ organisiert seit Ausbruch des Ukraine-Krieges regelmäßige Lieferung von Hilfsgütern, vor allem von medizinischen Artikeln (Verbandsmaterial, Wunddesinfektionsmittel, Medikamente) direkt in die umkämpften Kriegsgebiete in der Ukraine. Ein Spendenaufruf stieß bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IWU auf große Resonanz. Am 31. März konnte im Quality-Hotel Gotha an den dort beschäftigten ukrainischen Koch Paul ein Spendenscheck in Höhe von 500,- € übergeben werden. Er war bereits mehrfach auf Tour in das Kriegsgebiet. IWU-Niederlassungsleiter Andreas Raab: „Ich freue mich, dass unser Labor ein wenig dazu beitragen kann, den Menschen in der Ukraine zu helfen. Mit unserer gemeinsamen Spende leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Absicherung der nächsten Hilfslieferung.“

April 2021

Erfolgreiche Teilnahme am Vergleichsversuch      KTW / W 270 der SKZ – Testing GmbH

Mit Hilfe der KTW-Prüfung nach DIN 12873 können Kunststoffmaterialien auf ihre Eignung für den Einsatz im Trinkwasserbereich untersucht werden. Die Untersuchung besteht dabei aus zwei Teilen – die Untersuchung der Grundanforderungen und die Prüfung zur Vermehrung von Mikroorganismen. Die Untersuchung der Grundanforderungen betrachtet die Migration von organischem Kohlenstoff innerhalb eines Stagnationsversuches in Reinstwasser. Für die Prüfung zur Vermehrung von Mikroorganismen werden die Prüfstücke über einen Zeitraum von drei Monaten in langsam fließendem Trinkwasser exponiert und auf mikrobiellen Bewuchs geprüft.

 

Mit dem Rückzug der für die Bewertung verwendeten KTW-Leitlinie, am 21.03.2021 durch das Umweltbundesamt,  endet die Übergangsfrist zur KTW-Bewertungsgrundlage (BWGL). Dieses Dokument ist der Nachfolger / die Weiterentwicklung der KTW-Leitlinie und erweitert die bereits umfängliche Untersuchung der Grundanforderungen. Die W 270-Prüfung bleibt davon unberührt.

 

Da es sich hierbei um sehr spezielle Untersuchungen handelt, gehört das IWU zu einer kleinen Gruppe von Laboren, welche diese Leistung anbieten kann. Der gegenseitige Informationsaustausch sowie die Kommutation mit dem Umweltbundesamt geschehen im sog. Arbeitskreis Prüfstellen der genannten Behörde. In diesem Rahmen wurde der Vergleichsversuch von der SKZ – Testing GmbH vorgeschlagen und über den Jahreswechsel 2020/21 durchgeführt. Ziel war die Untersuchung der Grundanforderungen eines PE-RT-Rohres sowie die Prüfung zur Vermehrung von Mikroorganismen verschiedenen Kunststoffplatten (EPDM, PP) sowie des genannten PE-Rohres.

 

Mit der Vorstellung der Ergebnisse im 1. Quartal 2021 konnte der Vergleichsversuch erfolgreich abgeschlossen werden. Die Resultate unsers Labors stimmen dabei mit den anderen Teilnehmern sehr gut überein, wobei teilweise sogar geringe Nachweisgrenzen erreicht werden konnten.

März 2021

Radonvorsorgegebiete für Thüringen

Mit der Allgemeinverfügung des Landes Thüringen vom 01.12.2020 wurden gemäß den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Radonvorsorgegebiete für Thüringen festgelegt. In diesen Gebieten wird erwartet, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet. Arbeitgeber und öffentliche Einrichtungen sind daher verpflichtet, über Langzeitmessungen (1 Jahr) nachzuweisen, dass dieser Wert nicht überschritten wird, anderenfalls sind Maßnahmen zu treffen, diesen Wert einzuhalten.

Als Radonvorsorgegebiete in Thüringen gelten u.a. Großbreitenbach, Ilmenau, Elgersburg, Oberhof, Luisenthal, Tambach-Dietharz, Ruhla, Floh-Seligenthal, Goldisthal, Masserberg und Schleusegrund.

 

Das IWU unterstützt Sie gern bei der Bereitstellung der erforderlichen Radon-Exposimeter und berät Sie fachkundig im Falle von Beanstandungen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Raab gern zur Verfügung.

 

Die Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen.

Dezember 2020

Flexible Akkreditierung

Unser Labor verfügt für einen Großteil der angebotenen Prüfverfahren im Bereich der Wasser- und Feststoffanalytik über eine besondere Kompetenz, die flexible Akkreditierung. Diese ermöglicht uns die Anwendung von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren mit unterschiedlichen Ausgabeständen (Kategorie III) sowie für einige Prüfbereiche die freie Auswahl von genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren innerhalb dieser Prüfbereiche (Kategorie I).

 

Alle Prüfverfahren, die im Bereich der flexiblen Akkreditierung angewandt werden, können Sie in der angefügten Liste einsehen.

März 2019

Neue Geschäftsfelder

Seit einiger Zeit sind in unserem Unternehmen neue Geschäftsfelder etabliert.
Dabei handelt es sich um

 

  • Untersuchungen nach 42. BImSchV
  • Untersuchung von RLT-Anlagen
  • Prüfungen im Bereich Gesundheitsversorgung

 

Für weitere Informationen dazu siehe Geschäftsfelder.

Februar 2019

Geänderte Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen

Die Untersuchung einschließlich der Probenahme von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen muss gemäß neuer Trinkwasserverordnung ab dem 01.03.2019 nach aktualisierter Norm erfolgen.

 

Im Rahmen unserer flexiblen Akkreditierung untersuchen wir ab dem Stichtag Legionellen im Trinkwasser gemäß DIN EN ISO 11731:2019-03 und UBA-Empfehlung vom 18.12.2018.

Oktober 2018

Untersuchungen nach DVGW Arbeitsblatt W 271 (A), Teil B, Nr.7 (Invertebraten in Wasserversorgungs-anlagen)

Ab Oktober 2018 bietet unser Institut auch Untersuchungen zum Auftreten von Invertebraten (z.B. Krebschen, Rädertierchen, Insektenlarven usw.) in Wasser-versorgungsanlagen nach den Vorgaben der W 271 an. Wir beraten Sie dazu gern vor Ort und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einem für Sie geeigneten Untersuchungsprogramm. Ziel ist vor allem der Nachweis, dass sich ihre Versorgungsanlagen auch im Hinblick auf Invertebraten in einem guten Zustand befinden. Sollten doch Problembereiche erkannt werden, können wir vertraulich notwendige Maßnahmen fachlich begleiten.

November 2016

Institut untersucht Dämmstoffabfälle auf das Flammschutzmittel HBCD

Seit dem 30. September 2016 gilt für das Flammschutzmittel HBCD ein Grenzwert von 1000mg/kg. Dieser ist in der sogenannten POP-Verordnung (EG 850/2004) nach deren Änderung (EU 2016/460) festgelegt.

HBCD (Hexabromcyclododecan) ist ein Flammschutzmittel und zählt zur Gruppe der halogenierten  Kohlenwasserstoffe. Unser Institut hat eine Methode erarbeitet, diese Substanz nach Extraktion mittels Flüssigkeitschromatographie und massenspektrometrischer Detektion (LC/MS/MS) zu bestimmen.  

September 2016

Über 10 Jahre Schulnote „1“ für Ringversuche!!!

Die Teilnahme an Ringversuchen zur Überprüfung der Richtigkeit unserer Analysen ist seit jeher ein wesentlicher Bestandteil unserer Qualitätspolitik.

In den vergangenen 10 Jahren haben wir mit einer durchschnittlichen Erfolgsquote von über 97 % (!) (Anteil erfolgreich bestandener Einzelwerte) an Ringversuchen in einem vielfältigen Spektrum der Umweltanalytik teilgenommen. Auf dieses Ergebnis sind wir zu Recht stolz, denn es verdeutlicht den hohen Stellenwert der Qualitätssicherung in unserem Unternehmen!

August 2016

Mikrobiologische Untersuchung von Kühlwässern nach VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die im Januar 2015 erschienene Richtlinie VDI-2047 Blatt 2 gibt Hinweise für einen hygienegerechten Betrieb.

Um zu überprüfen, ob die in der Richtlinie aufgeführten Maßnahmewerte für die Kühlwässer eingehalten werden, führen wir in unserem Labor die mikrobiologischen Bestimmungen der Allgemeinen Koloniezahl, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen durch.

Mikrobiologische Untersuchung von RLT-Anlagen nach VDI 6022 Blatt 1

Die Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 beschäftigt sich mit der Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen und Geräten. Hier werden Anforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb von RLT-Anlagen und -Geräten und deren Komponenten formuliert. Bei regelmäßigen Hygieneinspektionen ist die Einhaltung von Mindestanforderungen zu erfüllen.

In unserem Labor werden dazu folgende mikrobiologischen Untersuchungen durchgeführt:

 

  • Bestimmung von Gesamtkoloniezahl , Pseudomonas aeruginosa und Legionellen im Umlaufwasser von Luftbefeuchtern
  • Kontrolle des Hygienezustands mittels spezifischer Abklatschproben
  • Bestimmung von Luftkeimen

Radiologische Parameter der 3.ÄndV zur TrinkwV2001

April 2016

Am 26.11.2015 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung als Umsetzung einer EURATOM-Richtlinie des Jahres 2013 in Kraft getreten. Wasserversorgungsunternehmen sind danach in der Pflicht, Trinkwasser bis spätestens 2019 auf die radiologischen Parameter Richtdosis, Tritium und Radon-222 untersuchen zu lassen.
Das IWU unterstützt Sie gern bei der Umsetzung der Beprobung in Ihrem Verantwortungsbereich und berät Sie umfassend zu Messstellen, Untersuchungszyklen und Messwerten. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Raab unter 036257-43156 gern zur Verfügung
Januar 2016

Erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch TW S6 „Röntgen- und MRT-Kontrastmittel"

Im Dezember 2015 konnte, nach Einarbeitung einer Bestimmungsmethode für Gadolinium basierte Kontrastmittel, erfolgreich am Ringversuch des AQS Baden Württemberg teilgenommen werden. Gadolinium findet sich in der Medizin in MRT-Kontrastmitteln wieder. Der größte Teil des Gadoliniums wird durch den Patienten wieder ausgeschieden, eine Aufreinigung / Entfernung in Kläranlagen erfolgt üblicherweise nicht. So sind heute in Oberflächenwässern Gadoliniumkonzentrationen bis in den µg/L-Bereich nachweisbar. Gadolinium kann somit als Leitsubstanz für den Eintrag von Abwasser (ähnlich wie Acesulfam) benutzt werden.
Auch die anderen untersuchten Kontrastmittel konnten im Ringversuch zu 100% erfolgreich bestimmt werden.
Das Zertifikat können Sie hier einsehen.
2015_ISWA_RV6.pdf
PDF-Dokument [666.8 KB]
November 2015

Neue Zulassung

Unser Institut ist für Untersuchungen im Qualitätssicherungssystem der QLA (Qualitätssicherung Landbauliche Abfallverwertung mbH) zugelassen. Das Qualitätssicherungssystem findet Anwendung für alle Rest- und Abfallstoffe, die für eine landbauliche Verwertung geeignet und zulässig sind.
(Eintrag in die Laborliste)

Juli 2015

Erweiterung unseres Akkreditierungsumfangs

Zum 09.07.2015 wurde nach einer erfolgreichen Überwachungsbegutachtung unsere neue Akkreditierungsurkunde durch die DAkkS ausgestellt. Durch Investitionen in neue Messtechnik war es uns möglich, unseren Umfang an Prüfverfahren zu erweitern. Wir bieten Ihnen künftig auch folgende Analysen an:
  • Uran und weitere Metalle mittels ICP-MS nach DIN EN ISO 17294-2 (E 29)
  • Gesamtcyanid und leicht freisetzbares Cyanid mittels CFA nach
  • DIN EN ISO 14403 (D 6)
  • Gelöster Sauerstoff mittels optischen Sensorverfahren nach
  • DIN ISO 17289 (G 25)

Unsere aktuelle Akkreditierungsurkunde können Sie auf der Seite Zulassungen einsehen.

April 2015

Forschungsvorhaben erfolgreich abgeschlossen

Die Kontamination von Rohwasser für die Trinkwassergewinnung mit Fäkalkeimen und die Belastung natürlicher Badegewässer mit Microcystinen erfordert zum Schutz der menschlichen Gesundheit schnelles Handeln auf der Basis gesicherter mikrobiologischer und chemischer Untersuchungen. Beim Einsatz der mikrobiologischen Referenzverfahren gemäß TrinkwV2001 bzw. EG-Badegewässerrichtlinie können bis zu 3 Tage vergehen, bis ein gesicherter Befund vorliegt. Für die Erkennung der Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Ermittlung der Kontaminationsquellen und die Überprüfung von Aufbereitungsmaßnahmen (z.B. durch Desinfektion) müssen die Untersuchungsergebnisse schneller vorliegen.
Das IWU beteiligte sich daher 2013 – 2015 im Verbundvorhaben ROWdix „Effektive Erregerdiagnostik im Roh- und Oberflächenwasser“, gefördert von der Thüringer Aufbaubank (Projekt-Nr. 2013 FE 9082) aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) an der Entwicklung eines chipbasierten DNA-Schnelltestes für den simultanen Nachweis verschiedener bakterieller Kontaminationen im Wasser am Ort der Probenahme.
Für nähere Informationen steht Ihnen der Projektleiter Herr Raab gern zur Verfügung.
März 2015

Qualitätssicherungssysteme für Tierzuchtbetriebe

Die „Initiative Tierwohl“ der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH hat in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft messbare Tierwohlkriterien entwickelt, die deutlich über gesetzliche Regelungen hinausgehen und eine Erweiterung der in Deutschland anerkannten Qualitätssicherungssysteme für Tierzuchtbetriebe darstellen. In diesem Zusammenhang werden Zertifizierungen der Stallanlagen (Tränkewassercheck, Stallklimacheck) durch zugelassene Experten durchgeführt. Die Probenehmer des IWU sind daher bei der „Initiative Tierwohl“ als zugelassene Experten für den Tränkewassercheck gelistet. Gern beraten wir Sie über die notwendigen Untersuchungen.
Januar 2015

Mikrobiologische Prüfung von Wasserzählern

Seit 2014 gab es bundesweit gehäufte Verdachtsfälle, dass der Nachweis von Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasser-Installationen durch Verunreinigungen der Wasserzähler verursacht wurde. Dieser Erreger kann schwere Haut- und Schleimhautentzündungen hervorrufen. Die Verbände der Wasserwirtschaft (DVGW, BDEW) empfehlen daher eine stichprobenartige Kontrolle der vom Wasserversorger neu zu verbauenden Wasserzähler.
Die Prüfung im Institut für Wasser- und Umweltanalytik erfolgt nach der Information "Anleitung zur Probenahme aus Wasserzählern zur mikrobiologischen Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa" des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) vom 19.11.2014 oder alternativ des DVGW, twin Nr. 10, Stand März 2015
Weiterhin empfehlen wir stichprobenartige Trinkwasserkontrollen in Hausinstallationen auf Pseudomonas aeruginosa unmittelbar nach einem turnusmäßigem Zählerwechsel in öffentlichen Einrichtungen.
November 2014

Bestimmung von Chrom VI im Trinkwasser

Die TrinkwV 2001 legt für Chrom (gesamt) einen Grenzwert von 50 µg/l fest. Während dreiwertiges Chrom eine geringe toxische Wirkung hat, ist sechswertiges Chrom gentoxisch und krebserregend.
Chrom VI kann natürlicherweise in Grund- und Oberflächenwasser und damit auch in Trinkwasser vorkommen. Nach einem Gutachten des Umweltbundesamts steigt das Krebsrisiko bei einer Chrom VI - Konzentration von über 0,3 µg/l im Trinkwasser.
Das Institut für Wasser- und Umweltanalytik bietet die Analytik von Cr(VI) mittels Polarographie ab einer Konzentration von 0,05 µg/l in Grundwasser, Rohwasser und Trinkwasser an.
Februar 2014
Mit der neuen Akkreditierungsurkunde vom 3.2.2014 wurde die Überprüfung und Erweiterung der Akkreditierung erfolgreich bestätigt. Unter anderem wurde das
DVGW-Arbeitsblatt W270

Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich- Prüfung und Bewertung

in die Akkreditierung aufgenommen. Außerdem wurde die flexible Akkreditierung der Kategorie I für die Prüfbereiche GC-MS und HPLC-MS beantragt und bestätigt. Dadurch ist es dem Institut gestattet, alle genormten Verfahren dieser Prüfgebiete auf Grund der bestehenden Fachkompetenz im akkreditierten Bereich einzusetzen.
Unsere Akkreditierungsurkunde können Sie auf der Seite Zulassungen einsehen.
September 2013 

Anerkannte Untersuchungsstelle

Durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz wurden wir als Untersuchungsstelle der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung
(§ 125 NWG, § 44 NAbfG) anerkannt. Den Anerkennungsbescheid können Sie hier nachlesen.
Anerkennung+Untersuchungsstelle.pdf
PDF-Dokument [853.5 KB]

Ringversuch Röntgenkontrastmittel in Oberflächenwasser

Der Länderübergreifende Ringversuch S04-Röntgenkontrasmittel in Oberflächenwasser wurde zu 100% bestanden. Alle Z-Scores waren <1. Die Ergebnisse können Sie hier einsehen.
L$C3$9CRV-S04.pdf
PDF-Dokument [200.3 KB]
Juli 2013

Ringversuch Abfall

Erstmals nahmen wir an einem Ringversuch der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung teil. Alle Parameter wurden zu 100% erfolgreich bestimmt. Die detaillierten Ergebnisse können Sie hier sehen (Teilnehmernummer: 8).
Ergebnisse_A.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]
April 2013

Abwassertechnischer Beratungsdienst

Bereits seit Mitte 2012 bietet das IWU den abwassertechnischen Beratungs- und Havariedienst für Betreiber kommunaler und gewerblicher Abwasserlagen an. Dazu gehört neben der kompetenten Beratung zum Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen auch die Kommunikation mit den unteren und oberen Wasserbehörden der Länder. Wir erstellen für unsere Kunden fristgerecht die Abwasserabgabeerklärungen, Erklärungen für Kleineinleitungen und TOK, Niederschlagswassererklärungen, Abwassereigenkontrollerklärungen, Verrechnungsanträge und ähnliches.
März 2013

Ringversuch 1/13 Süßstoffe / Benzotriazole in Trinkwasser

Süßstoffe und Benzotriazole dienen im aquatischen System als Abwassermarker. Außerdem sind Benzotriazole, welche als Korrosionsschutzmittel und Enteisungsmittel Einsatz finden, als wassergefährdend eingestuft. Erstmals wurde zu diesem Thema vom ISWA Stuttgart ein Ringversuch angeboten an welchen unser Institut erfolgreich teilnahm. Das Zertifikat und die Ergebnisse können hier eingesehen werden.
2012_AQS+RV1_S1+Suessstoffe.pdf
PDF-Dokument [349.1 KB]
März 2012

Arzneimittelrückstände im Trinkwasser

Unser Institut ist akkreditiert für die Untersuchung von Röntgenkontrastmitteln und Arzneimittelrückständen mittels LC/MS/MS. Folgende Substanzen analysieren wir regelmäßig:
Röntgenkontrastmittel:
Iopamidol
Iopromid
Amidotrizoesäure
Arzneimittelrückstände:
Amoxicillin
Bezafibrat
Bisoprolol
Carbamazepin
Clofibrinsäure
Clenbuterol
Diazepam
Diclofenac
Gemfibrozil
Ibuprofen
Metoprolol
Naproxen
Phenazon
Propyphenazon
Salbutamol
Sotalol
Sulfamethoxazol
Weitere Wirkstoffe untersuchen wir gern für sie auf Anfrage.
November 2011

Untersuchung von Legionellen und Gefährdungsanalyse der Trinkwasserinstallation gemäß TrinkwÄndV 2011

Mit Inkrafttreten der Änderungsversordnung zur TrinkwV 2011 am 1.11.2011 besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen in öffentlichen und gewerblichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speichervolumen von > 400 l bzw. Warmwasserleitungen mit einem Wasserinhalt von > 3 l.
Unser Institut unterbreitet Ihnen als Eigentümer einer solchen Trinkwasserinstallation ein entsprechendes Angebot zur Untersuchung auf Legionellen.
Des Weiteren können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Partnern Fa. Lämmerzahl Wasseraufbereitungsanlagen und Sanitärinstallation Roland Nöhrhoff notwendige Ortsbesichtigungen und Gefährdungsanalysen anbieten. Näheres erfahren Sie hier.
Trinkwasser-Flyer+2011.pdf
PDF-Dokument [284.2 KB]

Untersuchung von Migrationsprodukten aus Kunststoffrohrleitungen z.B. PE-Xa

Unser Institut ist akkreditiert für die Durchführung von KTW-Prüfungen an Kunststoffrohrleitungen nach UBA-Empfehlung. Bei unseren zahlreichen Untersuchungen wurden folgende Migrationsprodukte aus bestimmten Materialien nachgewiesen: MTBE, TBA, ETBE, TBF, Di-tert-butylperoxid, Aceton, 2-tert-Butylphenol, 4-tert-Butylphenol, 2,4-Di-tert-butylphenol.
Diese Substanzen sind zum Teil für Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen des Trinkwassers verantwortlich. Unser Labor ist bereits für die Analytik dieser Migrationsprodukte akkreditiert. Bitte nehmen sie für weitere Informationen Kontakt mit uns auf.
Juli 2011

Bestimmung von Perchlorat mittels LC/MS/MS

Unser Institut ist seit Juli in der Lage, Perchlorat in Wasserproben jeglicher Art mittels Direktinjektion und LC/MS/MS zu bestimmen. Die Bestimmungsgrenze des Verfahrens beträgt 2 µg/l.
November 2010

Ringversuch Arzneimittelrückstände

Unser Institut nahm im September 2010 am Länderübergreifenden Ringversuch "S03 Arzneimittelrückstände im Rohwasser" erfolgreich teil. Alle 12 Einzelstoffe wurden
richtig bestimmt, was einer Erfolgsquote von 100% entspricht. Unsere
Teilnehmerurkunde können Sie hier sehen, die Ergebnisse sind hier dargestellt.
2010_HH_Sonder_LUERV03_U.PDF
PDF Datei [174.7 KB]
2010_HH_Sonder_LUERV_S03_E.PDF
PDF Datei [343.6 KB]
20.04.2010

Neu im Leistungsumfang - Prüfung von Sterilisationsgeräten

Betreiber von Sterilisatoren müssen bestimmte wiederkehrende Prüfungen nach den jeweils gütigen Normen (wie beispielsweise DIN EN ISO 11138, DIN EN 285, DIN EN 13060) zur Wirksamkeit des angewendeten Verfahrens durchführen. Diese Prüfung muss mindestens halbjährlich erfolgen.
Die Kontroll- und Dokumentationsmaßnahmen müssen den Sterilisationserfolg jeder Charge sicherstellen.

Ab sofort können wir diese Leistungen für Sie erbringen, lesen Sie mehr ...

Am 26.11.2015 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung als Umsetzung einer EURATOM-Richtlinie des Jahres 2013 in Kraft getreten. Wasserversorgungsunternehmen sind danach in der Pflicht, Trinkwasser bis spätestens 2019 auf die radiologischen Parameter Richtdosis, Tritium und Radon-222 untersuchen zu lassen. Das IWU unterstützt Sie gern bei der Umsetzung der Beprobung in Ihrem Verantwortungsbereich und berät Sie umfassend zu Messstellen, Untersuchungszyklen und Messwerten. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Raab unter 036257-43156 gern zur Verfügung

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