GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH
                GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH 

Funktionsprüfung von Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser

Bei Neubau oder nach technologischen Änderungen der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitungsanlagen sollte nach DIN 19643 ergänzend zur Abnahme nach den VOB innerhalb von 4 Wochen nach der Inbetriebnahme eine weitere Abnahme der Verfahrenswirksamkeit erfolgen.

 

Diese sogenannte Funktionsprüfung beinhaltet nach Merkblatt 65.04 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. folgende Punkte:

 

  • Überprüfung der technischen Anlagen zur Feststellung der Verfahrenswirksamkeit und Anlagendimensionierung
  • Überprüfung der Verfahrenskombination
  • Feststellung der Nennbelastung und der Volumenströme
  • Beurteilung der Durchströmung von Filtern oder Becken
  • Prüfung der technischen und chem.-physikalischen Bedingungen für die Flockungsfiltration
  • Prüfung der technischen Bedingungen für die Desinfektion
  • Prüfung der pH-Wert-Regelung oder Entsäuerung
  • Prüfung der Füll- oder Rohwasserqualität
  • Laboruntersuchungen zu jeder Aufbereitungsstufe
  • Auswertung von Handmessungen des Betreibers
  • Prüfung von Aufbereitungschemikalien
  • Prüfung der Messwasserentnahmeeinrichtungen und der Prozessmesstechnik
  • Erstellung von Gutachten

 

Ansprechpartner

 

Dipl.-Chemiker Andreas Raab
Tel.: 036257 43-156
Mail: a.raab@iwu-luisenthal.de

 

Hier finden Sie uns

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An der Ohratalsperre
99885 Luisenthal

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