GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH
                GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH 

Information zur Bewertung der Analyseergebnisse

Im 3.-4. Quartal 2019 haben wir unser QM-System auf die Anforderungen der überarbeiteten DIN EN ISO/IEC 17025 umgestellt. Hierzu haben wir eine wichtige Information für Sie:

Erläuterung fachlicher Hintergründe

Wir führen in unserem Hause Analysen und Untersuchungen im akkreditierten Bereich durch, die in den meisten Fällen basierend auf gesetzlichen oder normativen Vorgaben bewertet werden müssen. Dies geschieht entweder durch den Auftraggeber selbst oder wir übernehmen diese sogenannte „Konformitätsbewertung“ als Labor für Sie. Dabei beurteilen wir, ob bestimmte Spezifikationen eingehalten oder aber vorgegebene Toleranzgrenzen gegebenenfalls überschritten werden.

Vor der abschließenden Bewertung der Ergebnisse auf dem Prüfbericht führen unsere Mitarbeiter zahlreiche Schritte durch - angefangen von der Entnahme der Proben über die Probenvorbereitung und die Kalibrierung der Messgeräte bis hin zur eigentlichen Analyse. Jeder dieser Schritte bringt einen kleineren oder größeren Unsicherheitsbeitrag mit sich. Der Messwert, den wir für Sie auf unserem Prüfbericht ausweisen, ist letztendlich ein Ergebnis, das eine bestimmte Streuung aufweist. Diese Streuung - die Messunsicherheit - kann in Abhängigkeit vom angewendeten Prüfverfahren, der Probenmatrix und weiteren Faktoren unterschiedlich hoch ausfallen. Wir sind als akkreditiertes Prüflabor stets bemüht, durch zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie eine verantwortungsvolle Arbeitsweise unsere Messunsicherheiten so gering wie möglich zu halten. Auf diese Weise wollen wir Ihnen ein zuverlässiges Ergebnis garantieren.

Müssen Messergebnisse bewertet werden, kann die Messunsicherheit eine entscheidende Rolle bei Messwerten in unmittelbarer Nähe zu Grenzwerten bzw. Toleranzgrenzen spielen. Die Möglichkeiten einer Messwertangabe unter Berücksichtigung der Messunsicherheit möchten wir Ihnen an der nachfolgenden Grafik erläutern.

Messergebnisse können einen Grenzwert überschreiten bzw. außerhalb vorgegebener Toleranzgrenzen liegen. Der Messwert liegt hierbei sicher außerhalb der Toleranzgrenze, wenn einschließlich der Messunsicherheit eine Überschreitung vorliegt (Fall i). Nicht sicher ist diese Überschreitung jedoch, sobald der Unsicherheitsbereich zu einem gewissen Teil unterhalb des Grenzwertes liegt (Fall ii). Hier besteht die Möglichkeit, dass der Messwert „konform“ zu den geforderten Vorgaben ist.

Im umgekehrten Fall können Messergebnisse im Bereich der vorgegebenen Toleranzgrenzen liegen - zum Einen sicher, wenn der Messwert einschließlich der Messunsicherheit innerhalb der Grenzen liegt (Fall iv), zum Anderen nicht sicher, wenn der Unsicherheitsbereich den Grenzwert überschreitet (Fall iii). Im letzten Fall besteht die Möglichkeit, dass der Messwert „nichtkonform“ zu den geforderten Vorgaben ist.

Wir als akkreditiertes Prüflabor haben nunmehr gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 eine Entscheidung zu treffen, wie wir die Messunsicherheit bei der „Konformitätsbewertung“ Ihrer Messergebnisse einbeziehen. Wir formulieren daher folgende Entscheidungsregel:

Die durch uns als Prüflabor ermittelte erweiterte Messunsicherheit geben wir mit einer statistischen Sicherheit von 95 % an.

  • Für Messwerte, die innerhalb vorgegebener Grenzen liegen, gilt die Spezifikation als eingehalten. Hierzu zählen alle
    Messwerte, die einschließlich ihres Unsicherheitsbereichs innerhalb der vorgegebenen Grenzen liegen und alle
    Messwerte, die innerhalb der Grenzen liegen, deren Unsicherheitsbereich jedoch diese Grenzen überschreitet.

  • Für Messwerte, die außerhalb vorgegebener Grenzen liegen, gilt die Spezifikation als nicht eingehalten. Hierzu zählen
    alle Messwerte die einschließlich ihres Unsicherheitsbereichs außerhalb der vorgegebenen Grenzen liegen und alle
    Messwerte, die außerhalb der Grenzen liegen, deren Unsicherheitsbereich jedoch diese Grenzen unterschreitet.

  • Eine Grenzwertprüfung unter Berücksichtigung der Messunsicherheit erfolgt ausschließlich in Fällen, in denen eine
    Spezifikation den Beitrag der Messunsicherheit nicht beinhaltet und der Auftraggeber diese Prüfung ausdrücklich wünscht.

Die Richtigkeit unserer Aussage zur Konformitätsbewertung bewerten wir mit 95 %. Das Risiko einer Falschaussage liegt folglich bei 5 % und wird durch den Auftraggeber getragen.

In einigen gesetzlichen Grundlagen für unsere Untersuchungen sind die Messunsicherheiten bereits in den festgelegten Grenzwerten enthalten. Hier erfolgt in der Regel eine einfache Grenzwertprüfung der analysierten Werte.

Die Entscheidungsregel kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Auftraggeber eine Konformitätsbewertung wünscht und gesetzliche, normative oder anderweitige Vorgaben keine Messunsicherheiten in ihren Spezifikationen enthalten.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Beauftragung:

 

Bei der Beauftragung unserer Dienstleistungen wird Folgendes festgelegt:

  • Die Übereinstimmung von Messwerten mit Grenzwerten bzw. Spezifikationen wird geprüft, wenn uns gesetzliche, normative bzw. anderweitige Vorgaben als Untersuchungsgrundlage vorliegen (Konformitätsbewertung)

  • Die Nichteinhaltung von Grenzwerten bzw. Spezifikationen wird im Prüfbericht kenntlich gemacht („* “ am Messwert oder schriftliche Bewertung)

  • Messunsicherheiten werden im Prüfbericht nicht angegeben, können aber tabellarisch zur Verfügung gestellt werden

  • Grenzwertprüfungen unter Anwendung der Entscheidungsregel werden nicht durchgeführt (außer wenn vom Kunden ausdrücklich gewünscht)

Sie stimmen mit Ihrer Beauftragung den zuvor aufgeführten Punkten zu, können aber zu einzelnen bzw. allen Punkten widersprechen.

Fragen zur vorliegenden Informationen beantwortet Ihnen unsere QM-Beauftragte Frau Dr. Ohme telefonisch unter der Rufnummer 036257-43140 oder unter s.ohme@iwu-luisenthal.de.

Druckversion | Sitemap
GWA mbH NL IWU * Telefon: 036257-430 * Fax: 036257-43129 Mail: info@iwu-luisenthal.de