Unser Blog bietet Einblicke in die Arbeit eines Umweltlabors, aktuelle Themen aus den Bereichen Wasser, Boden, Luft und Umwelt sowie Informationen über neueste Entwicklungen in der Analytik-Branche.
Juni 2025
Unser Team hat an der Sitzung des Arbeitskreises "Prüf- und Zertifizierungsstellen" beim Umweltbundesamt am 23./24.06.2025 in Bad Elster teilgenommen und konnte sich dort mit anderen Experten aus Prüflaboren und Zertifizierungsstellen austauschen. Dieser Arbeitskreis ist eine wichtige Plattform für die Diskussion aktueller Themen und Entwicklungen im Bereich der Produktprüfung von Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser und die Weiterentwicklung von zukünftigen Vorschriften.
Die Teilnahme an solchen Sitzungen ist für uns von großer Bedeutung, da wir uns auf dem neuesten Stand halten und unsere Expertise stetig weiterentwickeln möchten.
Wir freuen uns auf zukünftige Austauschmöglichkeiten
Ihr GWA Team
Juni 2025
Am 17./18.06.2025 fand in Meiningen die jährliche Sitzung des Arbeitskreises Trinkwasserqualität-/Labore des DVGW statt, in dem unser Labor seit Jahren aktiv beteiligt ist. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden von Fachleuten der mitteldeutschen Laborbranche verschiedene aktuelle und spannende Themen aus dem Bereich Trinkwasserqualität und Laboranalytik diskutiert.
Unser Dank gilt dem diesjährigen Gastgeber, der Umweltlabor Rhön-Rennsteig GmbH in Meiningen für die hervorragende Organisation und die nette Gastfreundschaft.
Ein Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag unserer Kollegin Frau Dr. Andrea Beyer zum Thema "Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser - nationale Bewertungsgrundlagen bis hin zum EU-Rechtsrahmen". Sie gab einen detaillierten Überblick über die sechs Rechtsakte gemäß Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2020/2184 und erläuterte auch die Zeitpunkte, ab denen die einzelnen Rechtsakte in Kraft treten werden, sowie die jeweils zu beachtenden Übergangsregelungen.
Frau Dr. A. Beyer hob insbesondere hervor, dass unser Labor in der Produktprüfung (KTW, W 270) bestens vorbereitet ist, diese Herausforderungen zu meistern und den hohen Qualitätsansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden. Ihr Beitrag regte zahlreiche Diskussionen unter den anwesenden Experten an und trug dazu bei, die Bedeutung dieses Themas für den Trinkwasserbereich zu unterstreichen.
Insgesamt war die Sitzung des Arbeitskreises Trinkwasserqualität-/Labore des DVGW ein großer Erfolg. Wir freuen uns auf die Umsetzung der besprochenen Ideen und die weitere Zusammenarbeit mit unseren Kollegen für sicheres und sauberes Trinkwasser.
Wenn Sie mehr über die Themen erfahren möchten oder unsere Fachkenntnisse im Bereich Trinkwasseranalyse und Produktprüfung in Anspruch nehmen möchten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Ihr GWA Team
Foto: Gemeinsamer Museumsbesuch der Teilnehmer vom Arbeitskreis (AK) Trinkwasserqualität-Labore des DVGW (Bildrechte: H. Schulze)
Januar 2025
Bereits zum 01.01.2025 hat Frau Dipl.-Chem. Dr. Sylvia Ohme die Geschäftsführung unseres Hauses übernommen.
Frau Dr. Ohme ist bereits seit mehreren Jahren ein geschätzter Ansprechpartner in unserem Unternehmen.
Wir freuen uns sehr, dass wir sie für die Position der Geschäftsführerin gewinnen konnten und sind überzeugt, dass sie unser Unternehmen mit Kompetenz und Engagement weiterentwickeln wird.
Unser bisheriger Geschäftsführer, Herr Dipl.-Chem. Andreas Raab, hat sich dazu entschieden, sich künftig wieder verstärkt seiner fachlichen Leidenschaft zu widmen. Er ist weiterhin Teil unseres Unternehmens und engagiert sich künftig verstärkt im Bereich Wassertechnologie und Produktprüfung, den er mit seinem Team weiter ausbauen wird. Wir möchten uns bei Herrn Raab für seine langjährige und wertvolle Arbeit in der Geschäftsführung bedanken.
Für Sie ändert sich dadurch nichts: Ihre bisherigen Ansprechpartner stehen Ihnen weiterhin unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung und betreuen Sie auch zukünftig mit dem gleichen Engagement und der gewohnten Kompetenz.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
August 2023
Damit werden wichtige europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Unter Anderem wurde die Liste der zu überwachenden Parameter aktualisiert und erweitert.
Bei Fragen dazu steht Ihnen der Niederlassungsleiter Herr Andreas Raab zur Verfügung.
April 2023
2021 wurde mit der EU Trinkwasserrichtlinie der Grundstein für die neue deutsche Trinkwasserverordnung gelegt. Die Umsetzung in nationales Recht soll im Frühjahr 2023, also in den nächsten Tagen, erfolgen und stellt die Wasserversorger vor einige Herausforderungen und Neuerungen:
Für einige Schwermetalle (Blei, Arsen und Chrom) gelten zukünftig strengere Grenzwerte.
Neue Parameter wie Microcystin LR, Bisphenol A und 20 verschiedene Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS, werden untersuchungspflichtig und mit Grenzwerten belegt.
Unser Institut ist gut vorbereitet und kann seine Kunden umfassend analytisch unterstützen. Alle in der Trinkwasserkontrolle geforderten neuen Parameter der EU Trinkwasserrichtlinie, später deutsche Trinkwasserverordnung, können wir bereits jetzt mit der entsprechenden Nachweisempfindlichkeit analysieren. Selbstverständlich sind die dazugehörigen Analysenverfahren akkreditiert.
Für Fragen steht der Niederlassungsleiter Herr Andreas Raab zur Verfügung.
April 2022
Die Mitarbeiter der IWU Luisenthal haben für einen Hilfstransport in die Ukraine zusammengelegt. Der „Verein zur Förderung der griechisch-katholischen Gemeinde Thüringens e.V.“ organisiert seit Ausbruch des Ukraine-Krieges regelmäßige Lieferung von Hilfsgütern, vor allem von medizinischen Artikeln (Verbandsmaterial, Wunddesinfektionsmittel, Medikamente) direkt in die umkämpften Kriegsgebiete in der Ukraine. Ein Spendenaufruf stieß bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IWU auf große Resonanz. Am 31. März konnte im Quality-Hotel Gotha an den dort beschäftigten ukrainischen Koch Paul ein Spendenscheck in Höhe von 500,- € übergeben werden. Er war bereits mehrfach auf Tour in das Kriegsgebiet. IWU-Niederlassungsleiter Andreas Raab: „Ich freue mich, dass unser Labor ein wenig dazu beitragen kann, den Menschen in der Ukraine zu helfen. Mit unserer gemeinsamen Spende leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Absicherung der nächsten Hilfslieferung.“
April 2021
Mit Hilfe der KTW-Prüfung nach DIN 12873 können Kunststoffmaterialien auf ihre Eignung für den Einsatz im Trinkwasserbereich untersucht werden. Die Untersuchung besteht dabei aus zwei Teilen – die Untersuchung der Grundanforderungen und die Prüfung zur Vermehrung von Mikroorganismen. Die Untersuchung der Grundanforderungen betrachtet die Migration von organischem Kohlenstoff innerhalb eines Stagnationsversuches in Reinstwasser. Für die Prüfung zur Vermehrung von Mikroorganismen werden die Prüfstücke über einen Zeitraum von drei Monaten in langsam fließendem Trinkwasser exponiert und auf mikrobiellen Bewuchs geprüft.
Mit dem Rückzug der für die Bewertung verwendeten KTW-Leitlinie, am 21.03.2021 durch das Umweltbundesamt, endet die Übergangsfrist zur KTW-Bewertungsgrundlage (BWGL). Dieses Dokument ist der Nachfolger / die Weiterentwicklung der KTW-Leitlinie und erweitert die bereits umfängliche Untersuchung der Grundanforderungen. Die W 270-Prüfung bleibt davon unberührt.
Da es sich hierbei um sehr spezielle Untersuchungen handelt, gehört das IWU zu einer kleinen Gruppe von Laboren, welche diese Leistung anbieten kann. Der gegenseitige Informationsaustausch sowie die Kommutation mit dem Umweltbundesamt geschehen im sog. Arbeitskreis Prüfstellen der genannten Behörde. In diesem Rahmen wurde der Vergleichsversuch von der SKZ – Testing GmbH vorgeschlagen und über den Jahreswechsel 2020/21 durchgeführt. Ziel war die Untersuchung der Grundanforderungen eines PE-RT-Rohres sowie die Prüfung zur Vermehrung von Mikroorganismen verschiedenen Kunststoffplatten (EPDM, PP) sowie des genannten PE-Rohres.
Mit der Vorstellung der Ergebnisse im 1. Quartal 2021 konnte der Vergleichsversuch erfolgreich abgeschlossen werden. Die Resultate unsers Labors stimmen dabei mit den anderen Teilnehmern sehr gut überein, wobei teilweise sogar geringe Nachweisgrenzen erreicht werden konnten.
März 2021
Mit der Allgemeinverfügung des Landes Thüringen vom 01.12.2020 wurden gemäß den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Radonvorsorgegebiete für Thüringen festgelegt. In diesen Gebieten wird erwartet, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet. Arbeitgeber und öffentliche Einrichtungen sind daher verpflichtet, über Langzeitmessungen (1 Jahr) nachzuweisen, dass dieser Wert nicht überschritten wird, anderenfalls sind Maßnahmen zu treffen, diesen Wert einzuhalten.
Als Radonvorsorgegebiete in Thüringen gelten u.a. Großbreitenbach, Ilmenau, Elgersburg, Oberhof, Luisenthal, Tambach-Dietharz, Ruhla, Floh-Seligenthal, Goldisthal, Masserberg und Schleusegrund.
Das IWU unterstützt Sie gern bei der Bereitstellung der erforderlichen Radon-Exposimeter und berät Sie fachkundig im Falle von Beanstandungen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Raab gern zur Verfügung.
Die Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen.
März 2019
Seit einiger Zeit sind in unserem Unternehmen neue Geschäftsfelder etabliert.
Dabei handelt es sich um
Für weitere Informationen dazu siehe Geschäftsfelder.
Februar 2019
Die Untersuchung einschließlich der Probenahme von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen muss gemäß neuer Trinkwasserverordnung ab dem 01.03.2019 nach aktualisierter Norm erfolgen.
Im Rahmen unserer flexiblen Akkreditierung untersuchen wir ab dem Stichtag Legionellen im Trinkwasser gemäß DIN EN ISO 11731:2019-03 und UBA-Empfehlung vom 18.12.2018.
Oktober 2018
Ab Oktober 2018 bietet unser Institut auch Untersuchungen zum Auftreten von Invertebraten (z.B. Krebschen, Rädertierchen, Insektenlarven usw.) in Wasser-versorgungsanlagen nach den Vorgaben der W 271 an. Wir beraten Sie dazu gern vor Ort und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einem für Sie geeigneten Untersuchungsprogramm. Ziel ist vor allem der Nachweis, dass sich ihre Versorgungsanlagen auch im Hinblick auf Invertebraten in einem guten Zustand befinden. Sollten doch Problembereiche erkannt werden, können wir vertraulich notwendige Maßnahmen fachlich begleiten.
November 2016
Seit dem 30. September 2016 gilt für das Flammschutzmittel HBCD ein Grenzwert von 1000mg/kg. Dieser ist in der sogenannten POP-Verordnung (EG 850/2004) nach deren Änderung (EU 2016/460) festgelegt.
HBCD (Hexabromcyclododecan) ist ein Flammschutzmittel und zählt zur Gruppe der halogenierten Kohlenwasserstoffe. Unser Institut hat eine Methode erarbeitet, diese Substanz nach Extraktion mittels Flüssigkeitschromatographie und massenspektrometrischer Detektion (LC/MS/MS) zu bestimmen.
August 2016
Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die im Januar 2015 erschienene Richtlinie VDI-2047 Blatt 2 gibt Hinweise für einen hygienegerechten Betrieb.
Um zu überprüfen, ob die in der Richtlinie aufgeführten Maßnahmewerte für die Kühlwässer eingehalten werden, führen wir in unserem Labor die mikrobiologischen Bestimmungen der Allgemeinen Koloniezahl, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen durch.
Die Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 beschäftigt sich mit der Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen und Geräten. Hier werden Anforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb von RLT-Anlagen und -Geräten und deren Komponenten formuliert. Bei regelmäßigen Hygieneinspektionen ist die Einhaltung von Mindestanforderungen zu erfüllen.
In unserem Labor werden dazu folgende mikrobiologischen Untersuchungen durchgeführt:
April 2016
Am 26.11.2015 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung als Umsetzung einer EURATOM-Richtlinie des Jahres 2013 in Kraft getreten. Wasserversorgungsunternehmen sind danach in der Pflicht, Trinkwasser bis spätestens 2019 auf die radiologischen Parameter Richtdosis, Tritium und Radon-222 untersuchen zu lassen.
Das IWU unterstützt Sie gern bei der Umsetzung der Beprobung in Ihrem Verantwortungsbereich und berät Sie umfassend zu Messstellen, Untersuchungszyklen und Messwerten. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Raab unter 036257-43156 gern zur Verfügung
Im Dezember 2015 konnte, nach Einarbeitung einer Bestimmungsmethode für Gadolinium basierte Kontrastmittel, erfolgreich am Ringversuch des AQS Baden Württemberg
teilgenommen werden. Gadolinium findet sich in der Medizin in MRT-Kontrastmitteln wieder. Der größte Teil des Gadoliniums wird durch den Patienten wieder ausgeschieden, eine Aufreinigung / Entfernung
in Kläranlagen erfolgt üblicherweise nicht. So sind heute in Oberflächenwässern Gadoliniumkonzentrationen bis in den µg/L-Bereich nachweisbar. Gadolinium kann somit als Leitsubstanz für den Eintrag
von Abwasser (ähnlich wie Acesulfam) benutzt werden.
Auch die anderen untersuchten Kontrastmittel konnten im Ringversuch zu 100% erfolgreich bestimmt werden.
Das Zertifikat können Sie hier einsehen.
Unser Institut ist für Untersuchungen im Qualitätssicherungssystem der QLA (Qualitätssicherung Landbauliche Abfallverwertung mbH) zugelassen. Das
Qualitätssicherungssystem findet Anwendung für alle Rest- und Abfallstoffe, die für eine landbauliche Verwertung geeignet und zulässig sind.
(Eintrag in die Laborliste)
Unsere aktuelle Akkreditierungsurkunde können Sie auf der Seite Zulassungen einsehen.
Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich- Prüfung und Bewertung
Ab sofort können wir diese Leistungen für Sie erbringen, lesen Sie mehr ...