GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH
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Untersuchungen nach 42. BImSchV

Mit Inkrafttreten der 42. BImSchV am 19. August 2017 wurden erstmals Anforderungen an den Aufbau, den Betrieb und die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern rechtlich festgelegt. Die Betreiber solcher Anlagen werden verpflichtet, diese regelmäßig zu überprüfen, um rechtzeitig Hygienemängel zu erkennen und zu beheben.

Zur hygienischen Überwachung des Wassers, das in einer Verdunstungskühlanlage oder einem Kühlturm zum Zweck der Wärmeabfuhr oder in einem Nassabscheider zum Zwecke der Reinigung eingesetzt wird und dabei im Kontakt mit der Atmosphäre steht (= Nutzwasser) werden die Bestimmung von Legionella ssp. sowie die Allgemeinen Koloniezahlten herangezogen. Eine Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa ist ebenfalls möglich, aber nicht vorgeschrieben.

Legionellen sind Bakterien, die in unserer Umwelt vor allem in feuchtem Milieu und Wasser vorkommen. Sie vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen
25 °C und 45 °C.

Eine Infektion mit Legionellen erfolgt durch Einatmen einer Mischung von Luft und kleinsten Wassertröpfchen (Aerosole), die Legionellen enthalten. Das ist überall dort möglich, wo warmes Wasser lange Zeit gestanden hat und danach zerstäubt wird (Duschen, Whirlpools, Verdunstungskühlanlagen).

Legionellen sind Verursacher von zwei verschiedenen Erkrankungen, dem Pontiac-Fieber und der Legionärskrankheit. Diese kann unter ungünstigen Umständen sogar zum Tode führen.

Unser Labor wurde für die „Untersuchungen von Nutzwasser gemäß Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - § 3 Absatz 8 42. BImSchV 2017“ von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert. Dazu gehören neben der Untersuchung der hygienischen Parameter auch die Probenahme vor Ort.

Ansprechpartner

 

Dipl.-Biologin Sabine Riemer
Tel.: 036257 43-141
Mail: s.riemer@iwu-luisenthal.de

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An der Ohratalsperre
99885 Luisenthal

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