Bei Neubau oder nach technologischen Änderungen der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitungsanlagen sollte nach DIN 19643 ergänzend zur Abnahme nach den VOB innerhalb von 4 Wochen nach der
Inbetriebnahme eine weitere Abnahme der Verfahrenswirksamkeit erfolgen.
Diese sogenannte Funktionsprüfung beinhaltet nach Merkblatt 65.04 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. folgende Punkte:
- Überprüfung der technischen Anlagen zur Feststellung der Verfahrenswirksamkeit und Anlagendimensionierung
- Überprüfung der Verfahrenskombination
- Feststellung der Nennbelastung und der Volumenströme
- Beurteilung der Durchströmung von Filtern oder Becken
- Prüfung der technischen und chem.-physikalischen Bedingungen für die Flockungsfiltration
- Prüfung der technischen Bedingungen für die Desinfektion
- Prüfung der pH-Wert-Regelung oder Entsäuerung
- Prüfung der Füll- oder Rohwasserqualität
- Laboruntersuchungen zu jeder Aufbereitungsstufe
- Auswertung von Handmessungen des Betreibers
- Prüfung von Aufbereitungschemikalien
- Prüfung der Messwasserentnahmeeinrichtungen und der Prozessmesstechnik
- Erstellung von Gutachten
Ansprechpartner
Dipl.-Chemiker Andreas Raab
Tel.: 036257 43-156
Mail: a.raab@iwu-luisenthal.de